Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher sind wir sehr bemüht, uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu halten. Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

1. Datenübermittlung /Datenprotokollierung
Beim Besuch dieser Seite verzeichnet der Web-Server automatisch Log-Files, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Daten beinhalten z. B. den Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse des anfragenden Rechners, Zugriffsdatum und -uhrzeit der Serveranfrage und die Dateianfrage des Client (Dateiname und URL). Diese Daten werden nur zum Zweck der statistischen Auswertung gesammelt. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

2. Nutzung persönlicher Daten
Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.

3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten
Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.

4. Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

5. Cookies
Auf einigen unserer Seiten verwenden wir sog. “Session-Cookies”, um Ihnen die Nutzung unserer Webseiten zu erleichtern. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die nur für die Dauer Ihres Besuchs unserer Webseite auf Ihrer Festplatte hinterlegt und abhängig von der Einstellung Ihres Browser-Programms beim Beenden des Browsers wieder gelöscht werden. Diese Cookies rufen keine auf Ihrer Festplatte über Sie gespeicherten Informationen ab und beeinträchtigen nicht Ihren PC oder ihre Dateien. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder ihren Browser so einstellen, dass er Sie auf die Sendung von Cookies hinweist.

6. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.

Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

Datensicherheit im Internet
Wir weisen ferner darauf hin, dass das Internet ein öffentlich zugängliches System ist. Die E-Mail-Kommunikation mit der Turnabteilung findet derzeit offen und unverschlüsselt statt. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass gesandte Daten unterwegs verloren gehen oder von Dritten eingesehen werden können.
Die Online-Übermittlung persönlicher Daten erfolgt somit auf eigenes Risiko. Bei einer Kontaktaufnahme via E-Mail gehen wir grundsätzlich davon aus, dass unsere Antwort ebenfalls mittels E-Mail erfolgen kann.

Ihre Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten
Der geschützte Bereich unserer Homepage beinhaltet ggf. für die Trainertätigkeit erforderliche, personenbezogene Daten, für die die im Folgenden erwähnten Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) greifen.

Durch die Registrierung für den geschützten Bereich unseres Internetauftritts bestätigt der sich Registrierende, dass ihm bekannt ist, dass es ihm/ihr untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten an unbefugte Dritte weiterzugeben oder zu nutzen (Datengeheimnis). Eine Registrierung für Dritte ist daher nicht möglich. Diese Verpflichtung, das Datengeheimnis einzuhalten, besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit bei der GSV Hemmingen und/oder der Deaktivierung meines Onlinezugangs fort. Die Zugangsdaten zum geschützten Bereich dürfen Dritten zu keinem Zeitpunkt bekanntgemacht werden; bei Verlassen des Rechners ist die Abmeldung vom geschützten Bereich obligatorisch, sofern der Rechner auch durch Dritte genutzt wird. Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 44, 43 BDSG und anderen Strafvorschriften können mit Freiheits- oder Geldstrafe sowie per Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Auch Schadensersatzansprüche können bei einer unbefugten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten bestehen (z.B. § 7 BDSG).

Das BDSG regelt die Verwendung von personenbezogenen Daten. Dabei ist es grundsätzlich nicht von Belang, ob diese Daten „digital“ (in Datenbanken, Dateien, IT-Systemen/-Applikationen usw.) oder „analog“ (auf Karteikarten oder in Akten etc.) verwendet werden. Das BDSG gilt für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei nicht-öffentlichen Stellen immer dann, wenn die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder nicht automatisierten Dateien (Karteien, Sammlungen gleicher Formulare) verarbeitet, genutzt oder dafür erhoben werden, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Diese Einschränkung auf Datenverarbeitungsanlagen und nicht automatisierte Dateien gilt jedoch nicht für personenbezogene Daten zu Beschäftigungsverhältnissen; dort gilt das BDSG auch für sonstige Unterlagen, wie Personalakten oder Bewerbungsunterlagen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Daten über ein Unternehmen sind daher dann personenbezogene Daten des Unternehmers, wenn es sich bei der Unternehmensstruktur um einen Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft handelt. Gehen Sie im Zweifel bei Daten immer davon aus, dass ein Personenbezug vorliegt und fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit den Daten umgehen sollen. Ausgenommen hiervon sind nur juristische Personen. Das BDSG unterscheidet verschiedene Verarbeitungsvorgänge bei der Datenverarbeitung:
Erheben:
     ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen
Verarbeiten:
     ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren oder Löschen von Daten
Übermitteln:
     ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass
  • die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
  • der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft
Sperren:
     ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken
Löschen:
     ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten
Nutzen:
     ist jede Verwendung personenbezogener Daten, die nicht Erheben oder Verarbeiten ist
Nach § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Beachten Sie bitte auch, dass personenbezogene Daten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben sind. Nach § 3a BDSG gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Sofern nicht anders angeordnet, tragen Sie bitte Sorge dafür, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen sind.

Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz:

§ 5   Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
§ 7   Schadensersatz
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personen bezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
§ 43   Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
  1. entgegen § 4d Abs. 1, auch in Verbindung mit § 4e Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
  2. entgegen § 4f Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3 und 6, einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nichtrechtzeitig bestellt,
    2a. entgegen § 10 Absatz 4 Satz 3 nicht gewährleistet, dass die Datenübermittlung festgestellt und überprüft werden kann,
    2b. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 einen Auftrag nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erteilt oder entgegen § 11 Absatz 2 Satz 4
    sich nicht vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugt,
  3. entgegen § 28 Abs. 4 Satz 2 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht sicherstellt, dass der Betroffene Kenntnis erhalten kann,
    3a. entgegen § 28 Absatz 4 Satz 4 eine strengere Form verlangt,
  4. entgegen § 28 Abs. 5 Satz 2 personenbezogene Daten übermittelt oder nutzt,
    4a. entgegen § 28a Abs. 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
  5. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3 oder 4 die dort bezeichneten Gründe oder die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung nicht aufzeichnet,
  6. entgegen § 29 Abs. 3 Satz 1 personenbezogene Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse aufnimmt,
  7. entgegen § 29 Abs. 3 Satz 2 die Übernahme von Kennzeichnungen nicht sicherstellt,
    7a. entgegen § 29 Abs. 6 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt,
    7b. entgegen § 29 Abs. 7 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nichtrechtzeitig unterrichtet,
  8. entgegen § 33 Abs. 1 den Betroffenen nicht, nicht richtig oder nicht vollständigbenachrichtigt,
    8a. entgegen § 34 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, entgegen § 34 Absatz 1a, entgegen § 34 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 34 Absatz 2 Satz 5, Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 34 Absatz 1a Daten nicht speichert,
    8b. entgegen § 34 Abs. 2 Satz 3 Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
    8c. entgegen § 34 Abs. 2 Satz 4 den Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig an die andere Stelle verweist,
  9. entgegen § 35 Abs. 6 Satz 3 Daten ohne Gegendarstellung übermittelt,
  10. entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Maßnahme nicht duldet oder
  11. einer vollziehbaren Anordnung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
  1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
  2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,
  3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,
  4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,
    4a. entgegen § 28a Abs. 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
  5. entgegen §16 Abs. 4 Satz 1, §28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit §29 Abs. 4, §39 Abs. 1 Satz 1 oder § 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt,
    5a. entgegen § 28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des Betroffenen abhängig macht,
    5b. entgegen § 28 Absatz 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt,
  6.  entgegen § 30 Absatz 1 Satz 2, § 30a Absatz 3 Satz 3 oder § 40 Absatz 2 Satz 3 ein dort genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder
  7.  entgegen § 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig odernicht rechtzeitig
    macht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reichen die in Satz 1 genannten Beträge hierfür nicht aus, so können sie überschritten werden.

§ 44   Strafvorschriften
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.