Training startet wieder

Hinweis: Dieser Beitrag stellt den Stand per Juni 2021 dar. Die aktuellen Trainingszeiten findest Du unter Trainingszeiten oder auf der Seite für die Anmeldung zum Training

Liebe Turnerinnen und Turner,
liebe Eltern,

wir freuen uns, dass nach der coronabedingten Pause unser Trainingsangebot wieder startet – leider jedoch noch verbunden mit einigen Beschränkungen und Änderungen. Bitte beachtet, dass bis auf Weiteres folgende Regeln gelten:

 

 

Trainingsgruppe Trainingszeit Max. Teilnehmerzahl
Eltern-Kind-Turnen Gr I Montags von 15:00 bis 15:45 Uhr 20 Eltern-Kind-Paare – Anmeldung erforderlich
Eltern-Kind-Turnen Gr II Montags von 16:00 bis 16:45 Uhr 20 Eltern-Kind-Paare – Anmeldung erforderlich
Kleinkind- und Vorschulturnen Montags von 16:00 bis 17:00 Uhr 20- Anmeldung erforderlich
Trampolinturnen Mädchen Montags von 16:45 bis 19:00 Uhr 18
Mädchenturnen 5.-7. Klasse Mittwochs von 18:00 bis 18:45 Uhr 20 – Anmeldung erforderlich
Mädchenturnen ab 8. Klasse Mittwochs von 19:00 bis 19:45 Uhr 20
Step Aerobic Mittwochs von 20:00 bis 21:00 Uhr 18
Trampolinturnen für alle ab 18 Donnerstags 20:00 bis 22:00 Uhr 18
Jungsturnen Freitags von 16:30 bis 17:30 Uhr 10- Anmeldung erforderlich
Leistungsturnen Jungs Gr I Freitags von 17:00 bis 18:30 8 – Anmeldung erforderlich
Leistungsturnen Mädchen Freitags von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr 15- Anmeldung erforderlich
Leistungsturnen Jungs Gr II Freitags von 18:30 bis 20:00 8 – Anmeldung erforderlich
    1. Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ausschließlich in kleinen Gruppen von erfolgen.
    2. Um allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein möglichst hohes Maß  an Sicherheit zu bieten, ist die Größe der Gruppen begrenzt und ggf. eine Anmeldung erforderlich.
    3. Die Teilnehmer und etwaige Helfer warten vor der Halle mit einem Abstand von mindestens 2m, bis sie vom Verantwortlichen für das Training einzeln in die Halle eingelassen werden.
    4. Eingelassen werden dürfen nur Personen, die
      • nachweislich geimpft, genesen oder negativ getest sind (s. 6)
      • keine Symptome einer Corona Infektion aufweisen (Fieber, trockener Husten, Geruchs-/Geschmacksstörungen) und
      • keinen wissentlichen Kontakt zu infizierten Personen in den letzten 14 Tagen hatten.
      Personen die wenigstens eines der vorgenannten Kriterien nicht erfüllen ist der Zutritt in die Halle durch den Verantwortlichen zu verwehren; die Nachweiskontrolle hat entsprechend vor der Halle durch den Verantwortlichen stattzufinden.
    5. Liegt die Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 und legt das Gesundheitsamt für den Landkreis die Inzidenzstufe 2 oder 1 fest, ist kein Nachweis “geimpft, genesen oder negativ getestet” erfoderlich.
    6. Als Nachweis für einen negativen Test gilt
      • eine Bescheinigung einer offiziellen Teststelle oder eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden)
      • eine Bescheinigung einer betrieblichen Testung (nicht älter als 24 Stunden)
      • ein vor Ort am Trainingstag ausgeführter Schnelltest für Laienanwendung, dessen Durchführung durch den Verantwortlich überwacht und bescheinigt wird
      • eine Bescheinigung der Schule über einen 2 mal wöchentlich ausgeführten Coronatest oder das ausgefüllte Formular „Schülertest“
    7. Der Testnachweis verbleibt beim Teilnehmer/Helfer/Trainer, der ihn 14 Tage aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorlegt.
      Geimpfte oder genesene Personen sind von der Testpflicht ausgeschlossen.
    8. In der Umkleidekabine, in der Halle, auf Fluren und Wegen halten alle Personen (Teilnehmer, Trainer und Helfer) einen Abstand von mindestens 1,5m zueinander und tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz. Die Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich werden beim Betreten und Verlassen der Sporthalle genutzt oder alternativ die Hände gründlich gewaschen.
    9. Während des Trainings wird möglichst ein Abstand von eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (z. B. Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern) eingehalten. Im Übungsbetrieb kann von der Abstandsregelung abgewichen werden, sofern es die Trainingssituation (Unfallvermeidung) erfordert.
    10. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
    11. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte werden – soweit möglich – nach der Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert. Türklinken sollten wenn möglich mit dem Ellbogen oder mit Handschuhen genutzt werden.
    12. Nach der Toilettennutzung müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.
    13. Für jedes Training muss eine verantwortliche Person namentlich benannt und dokumentiert sein, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist und beim Training persönlich vor Ort sein muss.
    14. Die benannte, verantwortliche Person wird eine Teilnehmerübersicht für jedes Training ausfüllen und zusammen mit den von den Teilnehmern ausgefüllten Kontaktrisikobögen gleichtägig an die GSV Geschäftsstelle übergeben. Zu dokumentieren sind die im Folgenden näher bezeichneten Daten aller Personen, denen durch den Umsetzungsverantwortlichen Zutritt zur Halle gewährt wurde
      • Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
      • Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
      • Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
    15. Als Alternative zum Kontaktrisikobogen kann auch die Luca-App genutzt werden. Hierfür muss unter Aufsicht des Umsetzungsverantwortlichen der QR-Code im Eingangsbereich der Sporthalle erfolgreich gescannt werden.
    16. Die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen stellen sicher, dass der minderjährige Trainingsteilnehmer eingehend über die Regelungen informiert wurde. Sollten die Regelungen trotz Aufforderung durch die verantwortlichen Trainer nicht eingehalten werden, erfolgt ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb.
    17. Der Zutritt zur alten Halle erfolgt ausschließlich über den linken Eingang; die Halle wird durch den mittleren Eingang verlassen. Gegenstände dürfen entsprechend nicht in der Umkleide zurückgelassen werden. Während des Trainingsbetriebs bleibt die Halle geschlossen.
    18. Duschen ist erlaubt.
    19. Sofern im Anschluss weitere Trainingsgruppen die Halle nutzen, muss die Halle 15 Minuten vor Ablauf der verfügbaren Trainingszeit verlassen und nach Möglichkeit gelüftet werden.

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