Training nach den Sommerferien 2021

Liebe Eltern,
liebe Turnerinnen und Turner,
liebe Gymnastinnen und Gymnasten,

wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass wir nach den Sommerferien unser Trainingsangebot wieder aufnehmen können.
Um das Training durchführen zu können entsteht ein erhöhter administrativer Aufwand: Von jedem Teilnehmer müssen vor dem Betreten der Halle Anwesenheitszeiten und Kontatkdaten festgehalten und der 3G-Status (geimpft, genesen oder negativ getestet) überprüft und dokumentiert werden. Wir bitten daher schon im Vorfeld um Verständnis dafür, dass der Einlass in die Halle ggf. etwas mehr Zeit und mehr Papier erfordert, als ihr das bislang gewohnt seid. Schneller geht es sicher, wenn jeder schon mit ausgefülltem Kontatkrisikobogen zum Training kommt. Auch würden wir uns freuen, weitere Unterstützung bei der erforderlichen Kontrolle zu bekommen. Bitte sprecht uns gerne per E-Mail an gsv.turnen@gmail.com an. Bei allen freiwilligen Helfern bedanken wir uns schon vorab.

Trainingszeiten

Trainingsgruppe Trainingszeit
Gymnastik Montags 9:30 Uhr – 10:30 Uhr

Anita Nietfeld

Eltern-Kind-Turnen Montags von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Montags von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr 

Anmeldung erforderlich

Saskia Stein

Kleinkind- und Vorschulturnen Montags von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anmeldung erforderlich

Tanja Guilliard und Anita Nietfeld

Mindestteilnehmerzahl: 5

Trampolinturnen Mädchen Montags von 16:45 Uhr bis 19:00 Uhr

Tom Arendt

Gymnastik Dienstags von 18:00 bis 18:45 Uhr
Dienstags von 19:00 bis 19:45 Uhr
Dienstags von 20:00 bis 20:45 Uhr

 

Steffi Arendt

Mädchenturnen 1. und 2. Klasse Mittwochs von 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Anmeldung erforderlich

Stefanie Tutsch und Jana Waldenmaier

Mädchenturnen 3. und 4. Klasse Mittwochs von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr

Anmeldung erforderlich

Stefanie Tutsch und Jana Waldenmaier

Mädchenturnen 5. bis 7. Klasse Mittwochs von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr

Anmeldung erforderlich

Tanja Guilliard

Mindestteilnehmerzahl: 5

Mädchenturnen ab 8. Klasse Mittwochs von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr

Anmeldung erforderlich

Tanja Guilliard

Mindestteilnehmerzahl: 5

Stepp Aerobic Mittwochs von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Elvi Zagola und Renate Vollmer

Gymnastik Donnerstags von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Donnerstags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr 

Anita Nietfeld

Trampolinturnen für alle ab 18 Donnerstags von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Micha Wöhr

Jungsturnen ab 1. Klasse Freitags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Anmeldung erforderlich

Karina Baki und Claudia Johannaber

Leistungsturnen Jungs Freitags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Anmeldung erforderlich

Micha Wöhr

Leistungsturnen Mädchen Freitags von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Anmeldung erforderlich

Britta Straub und Kathi Karl

 

Hygieneregeln

  1. Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
  2. Die Teilnehmer und etwaige Helfer warten vor der Halle mit einem Abstand von mindestens 2m, bis sie vom Umsetzungsverantwortlichen dieses Hygieneplans einzeln in die Halle eingelassen werden.
  3. Eingelassen werden dürfen nur Personen, die
  • nachweislich geimpft oder genesen sind
  • nachweislich getestet sind (s. 4), solange in Baden-Württemberg nicht die Alarmstufe gilt (Hospitalisierungsinzidenz 12,0 oder höher oder Intensivbettenbelegung 390 oder höher)
  • keine Symptome einer Corona Infektion aufweisen (Fieber, trockener Husten, Geruchs-/Geschmacksstörungen),
  • keinen wissentlichen Kontakt zu infizierten Personen in den letzten 14 Tagen hatten und
  • die ihre Kontaktdaten für eine spätere eventuell erforderliche Kontaktnachverfolgung schriftlich hinterlassen.

Personen die wenigstens eines der vorgenannten Kriterien nicht erfüllen ist der Zutritt in die Halle durch den Umsetzungsverantwortlichen zu verwehren; die Nachweiskontrolle hat entsprechend vor der Halle durch den Umsetzungsverantwortlichen stattzufinden.

  1. Solange nicht die Warnstufe greift (Hospitalisierungsinzidenz 8,0 oder höher oder Intensivbettenbelegung 250 oder höher) gilt als Nachweis für einen negativen Test
    • eine Bescheinigung einer offiziellen Teststelle oder eines Testzentrums über einen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden)
    • eine Bescheinigung einer betrieblichen Testung (nicht älter als 24 Stunden)
    • ein vor Ort am Trainingstag ausgeführter Schnelltest für Laienanwendung, dessen Durchführung durch den Umsetzungsverantwortlich überwacht und bescheinigt wird (da Sportgruppen zum Teil sehr groß sind, können Testungen vor Ort aus zeitlichen Gründen nur in Absprache mit und nach vorheriger Anmeldung beim jeweiligen Umsetzungsverantwortlichen durchgeführt werden!)
    • die Vorlage eines Schülerausweises bei Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule

Tritt die Warnstufe ein, so gilt als Nachweis lediglich die Bescheinigung eines zugelassenen Labors über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Der Testnachweis verbleibt beim Teilnehmer/Helfer/Trainer, der ihn 14 Tage aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorlegt.

Geimpfte oder genesene Personen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.

  1. Die Trainingsgruppe betritt und verlässt geschlossen das Gebäude, dabei erfolgt das Betreten und Verlassen der Halle einzeln und nacheinander.
  2. In der Umkleidekabine, in der Halle, auf Fluren und Wegen halten alle Personen (Teilnehmer, Trainer und Helfer) einen Abstand von mindestens 1,5m zueinander und tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz. Für Kinder unter 6 Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht obligatorisch.
    Die Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich werden beim Betreten und Verlassen der Sporthalle genutzt oder alternativ die Hände gründlich gewaschen.
  3. Die Wegstrecken sind zügig und ohne weiteres Verweilen im Gebäude oder auf dem Außengelände zurückzulegen.
  4. Während des Trainings wird möglichst ein Abstand von eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (z. B. Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern) eingehalten. Im Übungsbetrieb kann von der Abstandsregelung abgewichen werden, sofern es die Trainingssituation (Unfallvermeidung) erfordert.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  6. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte werden – soweit möglich – nach der Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert. Türklinken sollten wenn möglich mit dem Ellbogen oder mit Handschuhen genutzt werden.
  7. Nach der Toilettennutzung müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.
  8. Für jedes Training ist eine verantwortliche Person namentlich in diesen Hygienekonzept benannt. Der jeweilige Umsetzungsverantwortliche ist für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich und muss beim Training persönlich vor Ort sein.
  9. Die benannte, verantwortliche Person wird auf den von den Teilnehmern und sich selbst ausgefüllten Kontaktrisikobögen den festgestellten 3G-Status dokumentieren und die Unterlagen gleichtägig an die GSV Geschäftsstelle übergeben. Neben dem 3G-Status sind aufgrund der Corona-Verordnung die im Folgenden näher bezeichneten Daten aller Personen festzuhalten, denen durch den Umsetzungsverantwortlichen Zutritt zur Halle gewährt wurde
    • Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
    • Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
    • Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers (erfolgt beim ersten Training auf dem Datenblatt).

Pro person ist ein eigener Kontaktrisikobogen auszufüllen. Ein Bogen pro Haushalt genügt nicht.
Auch der Umsetzungsverantwortliche selbst hat einen Kontaktrisikobogen zur Dokumentation auszufüllen.
Aufgrund der Pflicht zur Dokumentations des 3G-Status ist die Nutzung der Luca-App nicht möglich.

  1. Die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen stellen sicher, dass der minderjährige Trainingsteilnehmer eingehend über die Regelungen informiert wurde. Sollten die Regelungen trotz Aufforderung durch die verantwortlichen Trainer nicht eingehalten werden, erfolgt ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb.
  2. Der Zutritt zur alten Halle erfolgt ausschließlich über den linken Eingang; die Halle wird durch den mittleren Eingang verlassen. Gegenstände dürfen entsprechend nicht in der Umkleide zurückgelassen werden. Während des Trainingsbetriebs bleibt die Halle geschlossen.
  3. Duschen ist erlaubt.
  4. Sofern im Anschluss weitere Trainingsgruppen die Halle nutzen, muss die Halle 15 Minuten vor Ablauf der verfügbaren Trainingszeit verlassen und nach Möglichkeit gelüftet werden.

 

Viele Grüße
Micha Wöhr und Petra Jäger

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